Verkehrsregelung und sonstige Informationen aus Anlass des Büttelborner Rosensonntagsumzuges am Sonntag, dem 11. Februr 2024
BÜTTELBORN - Aus Anlass des Rosensonntagsumzuges gebe ich folgende Informationen, insbesondere über die Zusammenarbeit mit der Polizei getroffenen Verkehrsregelungen bekannt:
- Die Gemeinde wird an den Ortseingängen ab 12:00 Uhr für den gesamten Durchgangsverkehr gesperrt.
- Die Aufstellung des Rosensonntagsumzuges erfolgt ab 13:00 Uhr im Griesheimer Weg sowie in der Ringstraße und Uhlandstraße: Uhlandstraße, Schubertstraße, Georgenstraße, Mozartstraße, Berkacher Weg, Mainzer Straße, Weiterstädter Straße, Ludwigstraße, Darmstädter Straße, Schulstraße (Marschrichtung ist die Reihenfolge der genannten Straßen). Die Auflösung erfolgt über die Dornheimer Straße, Julius-Leber-Straße, Geschwister-Scholl-Straße.
- Am 11. Februar wird für die unter 2. aufgeführten Straßen ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Ich fordere alle Kraftfahrzeugbesitzer*innen auf, insbesondere die Anlieger*innen der unter 2. aufgeführten Straßen, im Interesse der Veranstaltung, der großen Zahl der zu erwartenden Zuschauer*innen und zur Vermeidung möglicher Beschädigungen darauf zu achten, dass in den Straßen keine Fahrzeuge abgestellt werden! Aus Sicherheitsgründen ist es erforderlich, verkehrswidrig und den Umzug behindernd abgestellte Fahrzeuge rechtzeitig abzuschleppen.
- Die Beendigung des Rosensonntagszuges ist gegen 16:30 Uhr. Alle Verkehrsbeschränkungen gelten bis 24:00 Uhr.
- Je nach Witterung stehen folgende Abstell- und Parkmöglichkeiten zur Verfügung: Straßen im Neubaugebiet „Am Grünen Weg“, ansonsten in den vom Umzug nicht betroffenen Straßen. Ich empfehle den Besuchern*innen, insbesondere den Bewohnern*innen aus den Ortsteilen Klein-Gerau und Worfelden, am Fastnachtssonntag ihr Kraftfahrzeug daheim zu lassen und ohne Promillesorgen mit dem Bus zum Rosensonntagszug zu kommen.
- Am Rosensonntag wird zusätzlich zu den geöffneten Gaststätten entlang des Zugweges für das leibliche Wohl der Besucher*innen gesorgt. In beschränktem Umfang haben Vereine, Gewerbetreibende und Privatpersonen beim Ordnungsamt eine schriftliche Anzeige erstattet, dass sie am Rosensonntag den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes ausüben möchten. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass nur denjenigen die eine schriftliche Anzeige erstattet haben, der Verkauf von Getränken und Speisen gestattet ist.
- Die Einhaltung dieser Bestimmungen des Gaststättengesetzes wird kontrolliert. Ich bitte um Verständnis für die im Interesse der Verkehrssicherheit und der zum reibungslosen Ablauf des Rosensonntagszuges getroffenen Verkehrsbeschränkungen. Außerdem bitte ich, den Anordnungen der eingesetzten Ordnungskräfte Folge zu leisten.
Allen Teilnehmern*innen am diesjährigen Büttelborner Rosensonntagszuges, den Aktiven und den Zuschauern*innen wünsche ich einen vergnüglichen Verlauf des Fastnachtssonntages.
Marcus Merkel Bürgermeister